Beitragsordnung TC Chemnitz-Altendorf e.V. gültig ab 23.03.2019

1. Beitragsgruppen

 

Monat

 

Jahr

Kategorie I

13,00 €

 

156,00 €

Erwachsene
(soweit nicht Kategorie II oder III zutreffend)

 

 

 

Kategorie II

8,00 €

 

96,00 €

Ermäßigt
(Azubis, Studenten, Bundesfreiwilligendienstler, Wehrdienstler, FSJ-ler, FÖJ-ler,

Zweitmitgliedschaft Erwachsene)

 

 

 

Kategorie III

5,00 €

 

60,00 €

Kinder, Schüler, Zweitmitgliedschaft Ermäßigt

 

 

 

Kategorie IV

7,00 €

 

84,00 €

Partner-Tarif
(gilt für einen Partner- bei gemeinsamer Wohnung und einem Einzugskonto)

 

 

 

Kategorie V

25,00 €

 

300,00 €

Familientarif (Eltern und 1 Kind)

 

 

 

Jedes weitere Kind

frei

 

frei

Kategorie VI

3,00 €

 

36,00 €

ruhende Mitgliedschaft

 

 

 


Bei der Zweitmitgliedschaft handelt es sich um ein Angebot an Spieler/innen, die bereits in einem anderen Tennisverein Mitglied sind. Auf dem Mitgliedsantrag ist dies entsprechend zu vermerken und über die bestehende Hauptmitgliedschaft ist ein Nachweis vom Hauptverein zu erbringen (beispielsweise per Email vom Vorstand).

Der Beitrag ist als Jahresbeitrag jeweils im ersten Quartal fällig, bei Neuaufnahmen gilt als Zahlungsziel das Ende des ersten Beitragsmonats.

2. Wechsel in ruhende Mitgliedschaft

Der Wechsel in die ruhende Mitgliedschaft ist nur aus einer vorherigen Mitgliedschaft der Kategorien I – IV möglich. Ein Wechsel ist mit einer 2-monatigen Frist zum Jahresende möglich. Eine ruhende Mitgliedschaft hat eine Mindestdauer von 12 Monaten.

3. Pflichtstunden

Zur Sicherung der Werterhaltung der Anlage und des Saisonablaufes sind durch die Vereinsmitglieder jährlich Pflichtstunden zu leisten. Die Pflichtstunden können durch Geldzahlungen in Höhe von 10,00 € pro nicht geleisteter Pflichtstunde abgegolten werden.
Die Zahl der Pflichtstunden beträgt für alle Mitglieder über 12 Jahre der Kategorie I und V 4 Stunden im Jahr und für alle Mitglieder über 16 Jahre der Kategorien I bis V 8 Stunden im Jahr. Ausgenommen von der Arbeitsstundenverpflichtung sind Mitglieder, die beim TCA eine Zweitmitgliedschaft haben, da diese in ihrem Erstverein bereits Pflichtstunden ableisten.

4. Platznutzung durch Mitglieder

Mitglieder der Kategorien I – V haben ein Nutzungsrecht entsprechend des jeweiligen Platznutzungsplanes. Mitglieder der Kategorie VI haben keine kostenfreie Platznutzung. Es gilt die Nutzungsgebühr, die von Nichtmitgliedern zu entrichten ist (Punkt 6).

5. Platznutzung durch Nichtmitglieder

Die Platznutzungsgebühr für Nichtmitglieder beträgt

 

von 08:00 - 18:00 Uhr

 

10,00 €/Platz/Stunde

 

ab 18:00 Uhr

 

12,00 €/Platz/Stunde

Spielt ein Mitglied der Kat. I – V mit einem Nichtmitglied, verringert sich die Platznutzungsgebühr um 50% auf 5,00 € bzw. 6,00 €/Platz/Stunde.
Das Vereinsmitglied ist verantwortlich für die Bezahlung der Platznutzungsgebühr.

6. Zahlungsweise

Die Erhebung des Jahresbeitrages erfolgt vorzugsweise über das Bankeinzugsverfahren.
Die Erklärung zur Teilnahme ist dem Vorstand zu übergeben.

7. Nachweis zur Berechtigung des ermäßigten Beitrages sowie der Zweitmitgliedschaft

Alle Mitglieder der Kategorie II sowie Inhaber einer Zweitmitgliedschaft erbringen jährlich (bis zum 28.02.) den schriftlichen Nachweis zur Inanspruchnahme der Ermäßigung.
Durch den Schatzmeister erfolgt ohne eingebrachten Nachweis die Neueintragung in die Kategorie I, IV bzw. V.

8. Härtefallregelung

Der Vorstand ist ermächtigt, in begründeten Einzelfällen Härtefallregelungen zu beschließen.

9. Bankverbindung

Sparkasse Chemnitz

IBAN: DE74 8705 0000 3700 0178 20

BIC: CHEKDE 81XXX

__________________________________________________________________________________

Änderungen in der Version vom 23.03.2019:

Hinzugefügt wurden die Beitragsarten „Zweitmitgliedschaft Erwachsener“ und „Zweitmitgliedschaft ermäßigt“ inkl. Vermerk bei den Pflichtstunden. Geändert wurde das Datum, bis zu dem der Nachweis zur Ermäßigung erbracht werden muss. Gelöscht wurde der Abschnitt zum Aufnahmebeitrag.